MFK – Motorfahrzeugkontrolle Schweiz

Kompletter Ratgeber zur periodischen Fahrzeugprüfung

Was ist die MFK (Motorfahrzeugkontrolle)?

Die MFK (Motorfahrzeugkontrolle), auch periodische Fahrzeugprüfung oder Nachprüfung genannt, ist die obligatorische technische Kontrolle der Fahrzeuge in der Schweiz. Sie wird vom kantonalen Strassenverkehrsamt durchgeführt und dient der Gewährleistung der Verkehrssicherheit.

Diese Kontrolle überprüft den technischen Zustand des Fahrzeugs: Bremsen, Lenkung, Beleuchtung, Abgasemissionen, Bereifung und zahlreiche weitere Sicherheitspunkte.

Rechtsgrundlage: Art. 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41).

Die «5-3-2»-Regel (PW & Motorräder)

5 Jahre
3 Jahre
2 Jahre

1. Prüfung 5 Jahre nach der 1. Inverkehrsetzung (spätestens 6 Jahre), dann 3 Jahre danach, dann alle 2 Jahre.

Prüfintervalle nach Fahrzeugtyp

Gemäss Art. 33 Abs. 2 VTS (SR 741.41)

Fahrzeugtyp 1. Prüfung 2. Prüfung Danach
Personenwagen 5 Jahre + 3 Jahre Alle 2 Jahre
Motorräder 5 Jahre + 3 Jahre Alle 2 Jahre
Wohnmobile 4 Jahre + 3 Jahre Alle 2 Jahre
Lastwagen (> 3,5 t, Vmax > 45 km/h) 2 Jahre + 2 Jahre Jährlich
Gewerbliche Personentransporte (Busse, Taxis) 1 Jahr Jährlich
Gefahrguttransport 1 Jahr Jährlich
Anhänger > 0,75 t (Transport) 5 Jahre Alle 2 Jahre
Veteranenfahrzeuge (Code 180) Alle 6 Jahre
Gut zu wissen: Ein Halterwechsel hat keinen Einfluss auf den nächsten Prüftermin. Auch ein Fahrzeug über 10 Jahre erfordert bei einem Halterwechsel keine zusätzliche Kontrolle.

Ablauf der MFK

1. Aufgebot

Sie erhalten ein Schreiben des kantonalen Strassenverkehrsamts, wenn die Prüfung fällig ist.

2. Termin

Vereinbaren Sie einen Termin beim kantonalen Prüfzentrum oder bei einer zugelassenen Garage (je nach Kanton).

3. Prüfung

Bringen Sie das Fahrzeug sauber (inkl. Unterboden). Die Kontrolle dauert ca. 30 Minuten.

Prüfpunkte bei der MFK

Gemäss Art. 33 Abs. 1bis VTS — 8 Prüfkategorien

Bremsen

  • Wirksamkeit der Betriebsbremse
  • Hand-/Feststellbremse
  • Scheiben, Beläge, Trommeln
  • Schläuche und Leitungen
  • Bremsflüssigkeit

Beleuchtung & Elektrik

  • Scheinwerfer (Abblend-, Fernlicht, Einstellung)
  • Standlicht und Rücklichter
  • Blinker und Warnblinker
  • Bremslichter und Rückfahrscheinwerfer
  • Hupe, Scheibenwischer

Lenkung & Fahrwerk

  • Spiel in der Lenkung
  • Spurstangen und Gelenke
  • Stossdämpfer
  • Federn und Silentblöcke
  • Radlager

Abgasemissionen

  • OBD-Test (neuere Fahrzeuge)
  • Diesel-Trübung / CO-HC Benziner
  • Katalysator-Funktion
  • Partikelfilter (DPF)
  • Partikelanzahlmessung Diesel (seit 2023)
  • Abgaswartungsdokument (AWD) falls kein OBD

Bereifung & Felgen

  • Profiltiefe (min. 1,6 mm)
  • Allgemeinzustand und Verschleiss
  • Konforme Dimensionen gemäss Typenschein
  • Trag- und Geschwindigkeitsindex
  • Felgenzustand

Karosserie & Sicherheit

  • Tragende Korrosion
  • Sicherheitsgurte
  • Windschutzscheibe (Risse)
  • Rückspiegel
  • Fahrgestellnummer und Schilder lesbar

Abgaskontrolle: Abgaswartungsdokument (AWD) vs OBD

Gemäss Art. 59a VRV (SR 741.11) und Art. 35 VTS (SR 741.41)

Abgaswartungsdokument (AWD)

Das Abgaswartungsdokument (AWD) ist ein obligatorisches Dokument für Fahrzeuge ohne anerkanntes OBD-System. Es enthält die Abgas-Sollwerte des Herstellers und die Wartungshistorie.

Wartungsintervalle:

  • Benzin ohne Katalysator: alle 12 Monate
  • Benzin mit Katalysator: alle 24 Monate
  • Diesel (Vmax > 30 km/h): alle 24 Monate

On-Board-Diagnose (OBD)

Seit dem 1. Januar 2013 sind Fahrzeuge mit einem anerkannten OBD-System von der periodischen Abgaswartung befreit und benötigen kein AWD mehr.

Bei Aufleuchten der Motorkontrollleuchte (MIL) muss der Halter innerhalb eines Monats eine Werkstatt aufsuchen.

Bei der MFK überprüft der Experte die Funktion der MIL-Leuchte und liest den OBD-Fehlerspeicher aus.

Welches Fahrzeug braucht das AWD?

Der Emissionscode (Feld 72 des Fahrzeugausweises) bestimmt, ob Ihr Fahrzeug ein AWD benötigt oder dank OBD befreit ist:

Emissionscode Euro-Norm Benzin / Gas Diesel
B00 Vor-Euro AWD obligatorisch AWD obligatorisch
B01 Euro 1 AWD obligatorisch AWD obligatorisch
B02 Euro 2 AWD obligatorisch AWD obligatorisch
B03 Euro 3 OBD anerkannt AWD obligatorisch
B04 Euro 4 OBD anerkannt OBD anerkannt
B5a / B5b Euro 5 OBD anerkannt OBD anerkannt
B6a – B6d Euro 6 OBD anerkannt OBD anerkannt
Zusammenfassung: Benzin/Gas ab Code B03 = kein AWD nötig. Diesel ab Code B04 = kein AWD nötig. Für die Codes B01, B02 (und B03 Diesel) bleibt das Abgaswartungsdokument obligatorisch und muss aktuell bei der MFK vorgelegt werden.
Bussen AWD: Dokument nicht im Fahrzeug: 20 CHF. Wartung verspätet: 40 CHF (bis 1 Monat), 100 CHF (bis 3 Monate), 200 CHF (bis 6 Monate). Über 6 Monate: Strafanzeige.

Neu: Diesel-Partikelanzahlmessung (seit 2023)

Seit dem 1. Januar 2023 wird bei der MFK eine Partikelanzahlmessung (PN) für neuere Dieselfahrzeuge mit werkseitigem Partikelfilter (DPF) durchgeführt.

Betroffene Fahrzeuge:

  • Diesel-Personenwagen ab Euro 5b (Code B5b und höher)
  • Diesel-Nutzfahrzeuge ab Euro VI

Was wird gemessen?

Im Gegensatz zum alten Trübungstest (Schwarzrauch) misst die Partikelanzahlmessung die genaue Anzahl der Feinpartikel im Auspuff. Dieser Test ist deutlich präziser und erkennt einen defekten, durchlöcherten oder entfernten Partikelfilter zuverlässig.

Achtung: Ein entfernter oder beschädigter Partikelfilter führt zu einem systematischen MFK-Durchfall. Die Reparatur oder der Ersatz eines DPF kann mehrere tausend Franken kosten.

Fahrzeug auf die MFK vorbereiten

Checkliste vor dem Termin

  • Alle Beleuchtungen prüfen (Lichter, Blinker, Bremslichter)
  • Reifenprofil kontrollieren (min. 1,6 mm)
  • Flüssigkeitsstände prüfen (Öl, Bremsflüssigkeit, Scheibenwischwasser)
  • Scheibenwischer und Düsen testen
  • Sicherheitsgurte kontrollieren
  • Hupe testen
  • Professionelle Unterbodenwäsche in einer Werkstatt (nicht in der Waschanlage!)
  • Fahrzeug aussen und Motorraum reinigen

Häufige Durchfallgründe

  • Defekte Glühbirnen (Grund Nr. 1)
  • Abgefahrene Reifen oder nicht konforme Bereifung
  • Verschlissene Bremsbeläge / korrodierte Scheiben
  • Gesprungene Windschutzscheibe
  • Übermässiges Spiel in der Lenkung
  • Nicht konforme Abgaswerte (DPF, Katalysator)
  • Verschmutztes Fahrzeug (Prüfungsverweigerung)
Unterbodenwäsche: unerlässlich vor der MFK

Das Fahrzeug muss sauber vorgeführt werden, einschliesslich Unterboden und Motorraum. Ein verschmutztes Fahrzeug kann abgewiesen werden und ein neuer Termin wird erforderlich.

Lassen Sie eine professionelle Unterbodenwäsche durch einen Mechaniker durchführen — nicht bloss eine Fahrt durch die Waschanlage. Die Waschanlage reinigt nur die Oberfläche und entfernt nicht die Ablagerungen von Schmutz, Salz, Rost und Matsch unter dem Fahrzeug. Nur eine professionelle Hochdruckreinigung auf einer Hebebühne ermöglicht eine gründliche Reinigung des Unterbodens.

  • Ein sauberer Unterboden ermöglicht dem Experten, den tatsächlichen Zustand von Korrosion, Bremsleitungen, Schläuchen und Unterboden zu beurteilen
  • Rechnen Sie mit ca. 60 – 120 CHF für eine professionelle Unterbodenwäsche in der Werkstatt
  • Keinen frischen Unterbodenschutz vor der Prüfung auftragen (das verdeckt Mängel)

Tipp: Eine regelmässige Unterbodenwäsche (1 bis 2 Mal pro Jahr, besonders nach dem Winter) verlängert auch die Lebensdauer Ihres Fahrzeugs, da die Korrosion durch Streusalz begrenzt wird.

SwissCarInfo Tipp: Prüfen Sie vor der MFK, ob Ihre Felgen und Reifen Ihrem Typenschein entsprechen. Konsultieren Sie Ihr Datenblatt für die zulässigen Dimensionen.

Erforderliche Dokumente

Obligatorische Dokumente
  • Fahrzeugausweis (Original)
  • MFK-Aufgebot (erhaltenes Schreiben)
  • Abgaswartungsdokument (AWD) — falls Emissionscode B01, B02 oder B03 Diesel (siehe Details)
  • Fahrzeugschlüssel
Empfohlen / Falls zutreffend
  • Vorherige MFK-Berichte
  • Genehmigungszertifikate für Zubehör (Felgen, Fahrwerk, etc.)
  • Konformitätsbescheinigung (COC)
  • Alle fahrzeugbezogenen Dokumente (Typengenehmigung, DTC/FAKT-Berichte, etc.)

Was passiert bei einem MFK-Durchfall?

Leichte Mängel

Eine schriftliche Bestätigung der Werkstatt, die die Reparatur durchgeführt hat, genügt. Kein erneuter Besuch beim Prüfzentrum nötig. Die Werkstatt sendet die Bestätigung an das Strassenverkehrsamt.

Erhebliche Mängel

Sie erhalten einen detaillierten Bericht. Sie haben in der Regel 30 Tage für die Reparatur und müssen zur Nachkontrolle erscheinen. Je nach Kanton kann die Frist 14 Tage betragen.

Schwere Mängel

Das Fahrzeug kann sofort aus dem Verkehr gezogen werden (Schilderentzug). Es darf erst nach Reparatur und bestandener erneuter Kontrolle wieder in Verkehr gesetzt werden.

Kosten (Richtwerte)

PW / Motorrad

50 – 70 CHF

Offizielle Gebühren, variieren je nach Kanton. z.B. Zürich ~56 CHF, Aargau ~50 CHF.

Vorkontrolle (optional)

~137 CHF

Präventive Prüfung bei einem Garagisten oder beim TCS. Empfehlenswert für ältere Fahrzeuge.

Die Gebühren variieren je nach Kanton und Fahrzeugtyp. Die Nachkontrolle verursacht zusätzliche Kosten zu Ihren Lasten. Erkundigen Sie sich beim Strassenverkehrsamt Ihres Kantons.

Häufige Fragen zur MFK

Fahren mit abgelaufener MFK ist strafbar und kann zum sofortigen Entzug der Kontrollschilder führen. Bei einem Unfall könnte Ihre Versicherung zudem Leistungen kürzen oder verweigern.

Ja, auf Verlangen des Halters kann ein Fahrzeug jederzeit geprüft werden, auch ausserhalb der vorgeschriebenen Intervalle. Dies ist empfehlenswert, wenn Sie das Fahrzeug verkaufen möchten.

Nein. Seit der Revision von Art. 33 VTS hat ein Halterwechsel keinen Einfluss mehr auf den Prüftermin. Auch ein Fahrzeug über 10 Jahre erfordert bei einem Halterwechsel keine zusätzliche Kontrolle.

Ja. Dimensionen und Eigenschaften der Reifen und Felgen werden überprüft. Sie müssen dem Typenschein Ihres Fahrzeugs entsprechen oder über ein Genehmigungszertifikat (DTC- oder FAKT-Bericht) verfügen. Prüfen Sie Ihr Datenblatt auf SwissCarInfo.

Ja. Der Kilometerstand wird bei jeder Kontrolle erfasst und registriert, was die Erkennung von Tachomanipulationen ermöglicht. Ein niedrigerer Kilometerstand als bei der letzten Kontrolle ohne triftigen Grund wird gemeldet.

Das hängt vom Emissionscode (Feld 72 des Fahrzeugausweises) und der Treibstoffart ab. Benzin/Gas: AWD obligatorisch für die Codes B00, B01 und B02 (Euro 0, 1 und 2). Ab Code B03 (Euro 3) ist OBD anerkannt und das AWD nicht mehr nötig. Diesel: AWD obligatorisch bis einschliesslich B03 (Euro 3). Erst ab Code B04 (Euro 4) ist Diesel dank OBD befreit. Diese Regelung gilt seit dem 1. Januar 2013 (Art. 59a VRV). Siehe vollständige Tabelle.

Ja, Elektrofahrzeuge unterliegen den gleichen Prüfintervallen wie Verbrenner. Der Abgastest entfällt logischerweise. Achtung: Bremsscheiben von Elektrofahrzeugen können stärker korrodieren (geringere Nutzung dank Rekuperation), was ein häufiger Prüfpunkt ist.

Seit dem 1. Januar 2023 werden Dieselfahrzeuge ab Euro 5b (Code B5b) bei der MFK einer Partikelanzahlmessung unterzogen. Dieser Test ersetzt den alten Trübungstest und erkennt zuverlässig einen defekten oder entfernten Partikelfilter (DPF). Ein fehlender oder durchlöcherter DPF führt zu einem systematischen Durchfall. Mehr erfahren.

Ein verschmutztes Fahrzeug kann abgewiesen werden. Eine einfache Fahrt durch die Waschanlage reicht nicht aus: Nur eine professionelle Unterbodenwäsche durch einen Mechaniker auf einer Hebebühne mit Hochdruckreiniger ermöglicht eine gründliche Reinigung des Unterbodens. Der Experte muss den Zustand von Korrosion, Bremsleitungen und allen Komponenten unter dem Fahrzeug visuell beurteilen können.

Prüfen Sie Ihren Typenschein

Konsultieren Sie die offiziellen Daten Ihres Fahrzeugs zur MFK-Vorbereitung: zulässige Reifengrössen, Gewicht, zugelassene Felgen...

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