Schweizer Fahrzeug-Glossar
Wörterbuch der Fachbegriffe für Typengenehmigung und Zulassung — 60 Definitionen
A
Anhänger
Fahrzeugkategorien O1–O4 je nach Gesamtgewicht. Benötigen eine eigene Typengenehmigung und eine eigene Autobahnvignette. Der Zugwagen muss eine ausreichende Anhängelast gemäss Typenschein aufweisen.
Siehe auch: Anhängelast, Vignette
Anhängelast
Maximal zulässige Masse eines gezogenen Anhängers, angegeben im Typenschein. Unterschieden wird zwischen gebremster und ungebremster Anhängelast. Vom Hersteller festgelegte Werte.
Siehe auch: Gesamtgewicht, Typenschein
Antrieb
Art des Fahrzeugantriebs. Frontantrieb (FWD): Vorderräder angetrieben. Heckantrieb (RWD): Hinterräder angetrieben. Allradantrieb (AWD/4×4): alle vier Räder. Im Typenschein angegeben.
Siehe auch: Typenschein
ASTRA
Bundesamt für Strassen (auf Französisch OFROU, auf Italienisch USTRA). Schweizer Bundesbehörde zuständig für die Fahrzeughomologation, die Verwaltung des Typengenehmigungsregisters und die Strassensicherheit.
Siehe auch: Typengenehmigung, Typenschein, Newdata / TARGA
B
Baujahr
Jahr der Herstellung des Fahrzeugs. Nicht zu verwechseln mit dem Datum der Erstinverkehrsetzung, das bei importierten oder gelagerten Fahrzeugen abweichen kann.
Siehe auch: Erstinverkehrsetzung
BAZG
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (auf Französisch OFDF, auf Italienisch UDSC). Zuständig für die Fahrzeugverzollung bei der Einfuhr und die Verwaltung des Portals Via für die E-Vignette.
Siehe auch: Verzollung, E-Vignette
Bonus-Malus
Prämienmodell der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherung. Der Bonus senkt die Prämie bei Schadenfreiheit (bis zu 70% Reduktion). Der Malus erhöht sie nach einem verschuldeten Unfall. Jeder Versicherer hat sein eigenes System.
Siehe auch: Haftpflichtversicherung
C
COC (Certificate of Conformity)
Europäische Konformitätsbescheinigung vom Hersteller für jedes Neufahrzeug. Bestätigt die Übereinstimmung mit der EU-Typgenehmigung (WVTA). Erforderlich für den Import von EU-Fahrzeugen in die Schweiz.
Siehe auch: eCOC, EU-Typgenehmigung, Parallelimport
CO2-Emissionen
Kohlendioxid-Ausstoss in Gramm pro Kilometer (g/km), gemessen nach dem WLTP-Zyklus. Massgebend für die CO2-Abgabe beim Import und die Energieetikette in der Schweiz.
Siehe auch: WLTP, Energieetikette, CO2-Abgabe
E
Einzelabnahme (EVI)
Individuelle Fahrzeugprüfung für Fahrzeuge ohne Schweizer Typengenehmigung: Nicht-EU-Importe, umgebaute Fahrzeuge, Eigenbauten. Aufwändiger und teurer als eine Typengenehmigung. Siehe auch IVI-Eintrag im Feld 24.
Siehe auch: Typengenehmigung, EVIX, Feld 24
EU-Typgenehmigung
Europäische Anerkennung eines Fahrzeugtyps (WVTA) gemäss Verordnung 2018/858. Format: eX*2018/858*XXXXX wobei X = Ländercode (e1=Deutschland, e2=Frankreich, e4=Niederlande, e9=Spanien, e11=UK).
Siehe auch: COC, Typengenehmigung
EVIX
Variante von EVI im Feld 24. Das «X» bedeutet, dass der Halter oder Importeur die Veröffentlichung bestimmter technischer Daten aus Datenschutzgründen abgelehnt hat. Suche über die Stammnummer (Feld 18) möglich.
Siehe auch: EVI, Stammnummer
E-Vignette
Elektronische Autobahnvignette, verfügbar seit August 2023. An das Kontrollschild des Fahrzeugs gebunden. Gleicher Preis wie der Kleber (40 CHF), aber einmal auf ein anderes Fahrzeug übertragbar. Kauf auf e-vignette.ch (Portal Via, BAZG).
F
Fahrzeugart
Offizielle Bezeichnung im Fahrzeugausweis: Personenwagen, Lieferwagen, Kleinbus, Motorrad, Transportanhänger usw. Bestimmt die Nutzungsregeln und den erforderlichen Führerausweis.
Siehe auch: Fahrzeugkategorie, Fahrzeugausweis
Fahrzeugkategorie
Klassifizierung nach Typ und Verwendung: M1 (Personenwagen), M2/M3 (Busse), N1/N2/N3 (Nutzfahrzeuge), L (Motorräder, Quads), O1-O4 (Anhänger). Bestimmt Homologationsanforderungen, Führerausweis und MFK-Intervalle.
Siehe auch: Homologation, Fahrzeugart
Feld 18
Feld im Schweizer Fahrzeugausweis mit der Stammnummer im Format XXX.XXX.XXX. Zur Identifikation von EVI/EVIX-Fahrzeugen. Ermöglicht die Suche auf SwissCarInfo wenn Feld 24 EVI, EVIX oder X enthält.
Siehe auch: Stammnummer, EVI, Fahrzeugausweis
Feld 23
Feld im Schweizer Fahrzeugausweis mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN/VIN). Dieser einzigartige 17-stellige Code wird bei jeder MFK physisch am Fahrzeug überprüft.
Siehe auch: FIN, Fahrzeugausweis
Feld 24
Feld im Schweizer Fahrzeugausweis mit der Typengenehmigungsnummer (z.B. 1VD123) oder der Angabe EVI/EVIX für einzeln genehmigte Fahrzeuge bzw. X für Fahrzeuge ohne anerkannte Schweizer Genehmigung.
Siehe auch: Typengenehmigung, EVI, Fahrzeugausweis
Formular 13.20A
Offizielles BAZG-Formular für die Zollanmeldung eines importierten Fahrzeugs. Muss am Grenzübergang bei der Einfuhr ausgefüllt werden. In einigen Kantonen auch «Formular 18.44» genannt.
Siehe auch: Verzollung, Parallelimport, BAZG
G
Gesamtgewicht (zulässiges)
Maximal zulässiges Gewicht des beladenen Fahrzeugs. Umfasst Fahrzeug, Passagiere und Ladung. Darf niemals überschritten werden. Bestimmend für den erforderlichen Führerausweis (B bis 3'500 kg, C darüber).
Siehe auch: Leergewicht, Nutzlast
Grüne Karte
Internationale Versicherungskarte (offiziell «Internationaler Versicherungsausweis»). Bescheinigt den Haftpflichtschutz in den Mitgliedstaaten. Nützlich bei Fahrten ins Ausland mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug.
Siehe auch: Haftpflichtversicherung
H
Haftpflichtversicherung
Obligatorische Motorfahrzeug-Versicherung in der Schweiz. Deckt Schäden an Dritten. Voraussetzung für die Zulassung jedes Fahrzeugs. Prämie variiert nach Kanton, Fahrzeug und Fahrerprofil.
Siehe auch: Kaskoversicherung, Zulassung, Bonus-Malus
Homologation
Offizielles Verfahren zur Anerkennung eines Fahrzeugs nach Schweizer Sicherheits- und Umweltnormen. Kann eine Typengenehmigung (Serienmodell) oder eine Einzelgenehmigung (EVI, Einzelfahrzeug) sein.
Siehe auch: Typengenehmigung, EVI
Hubraum
Gesamtvolumen, das die Kolben im Motor verdrängen, in cm³ oder Litern. Technische Angabe auf dem Typenschein. Einige Kantone nutzen den Hubraum zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer.
Siehe auch: Steuerliche Leistung, kW
Hybrid
Fahrzeug mit Kombination aus Verbrennungs- und Elektromotor. Typen: MHEV (Mild-Hybrid), HEV (Voll-Hybrid), PHEV (Plug-in-Hybrid). Im Typenschein sind kombinierte CO2-Emissionen und elektrische Reichweite (PHEV) angegeben.
Siehe auch: CO2, Energieetikette
I
Import (Fahrzeugeinfuhr)
Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz. Umfasst Verzollung (MwSt. 8,1%, Automobilsteuer 4%, Zollgebühren falls zutreffend), CO2-Abgabe wenn anwendbar und MFK-Prüfung.
Siehe auch: Verzollung, CO2-Abgabe, MwSt.
K
Kaskoversicherung
Freiwillige Versicherung für Schäden am eigenen Fahrzeug. Teilkasko deckt Diebstahl, Hagel, Glasbruch, Brand und Naturereignisse. Vollkasko umfasst zusätzlich Kollisionsschäden und Vandalismus.
Siehe auch: Haftpflichtversicherung
Kontrollschild
Schweizer Kontrollschild. Format: Kantonskürzel + Nummer (z.B. ZH 123456). Die Schilder bleiben Eigentum des Halters und können auf ein anderes Fahrzeug übertragen werden. Die E-Vignette ist an das Kontrollschild gebunden.
Siehe auch: Zulassung, E-Vignette
L
Leergewicht
Gewicht des betriebsbereiten Fahrzeugs: ohne Passagiere und Ladung, aber mit vollem Tank (Treibstoff, Öl, Flüssigkeiten) und Serienausstattung. Steht im Typenschein und im Fahrzeugausweis.
Siehe auch: Gesamtgewicht, Nutzlast
M
MFK (Motorfahrzeugkontrolle)
Obligatorische technische Fahrzeugprüfung in der Schweiz. Kontrolle von Sicherheit, Emissionen und Konformität. Erste Prüfung: 4 Jahre nach Erstinverkehrsetzung, dann alle 3 Jahre (Personenwagen). Durchgeführt vom kantonalen Strassenverkehrsamt.
Siehe auch: Strassenverkehrsamt, OBD
MwSt. (Mehrwertsteuer)
Normalsatz in der Schweiz: 8,1% (seit 1. Januar 2024). Fällt bei der Fahrzeugeinfuhr an, berechnet auf Fahrzeugwert + Transportkosten + Zollgebühren.
Siehe auch: Verzollung, Parallelimport
N
Newdata / TARGA
Offizielle ASTRA-Datenbank mit allen Typengenehmigungsblättern der Schweizer Fahrzeuge. SwissCarInfo ermöglicht den Zugriff auf diese Daten über eine vereinfachte und erweiterte Oberfläche.
Siehe auch: ASTRA, Typengenehmigung
Nutzlast
Differenz zwischen zulässigem Gesamtgewicht und Leergewicht. Entspricht dem maximalen Gewicht an Passagieren und Ladung. Auf dem Typenschein angegeben.
Siehe auch: Leergewicht, Gesamtgewicht
O
P
Parallelimport
Kauf eines Neuwagens in einem anderen Land (meist EU) durch Privatperson oder unabhängigen Importeur, ausserhalb des offiziellen Händlernetzes. Erfordert Verzollung, Homologation und MFK vor der Zulassung in der Schweiz.
Siehe auch: COC, Verzollung, Formular 13.20A
PS (Pferdestärke)
Traditionelle Masseinheit für Motorleistung. 1 PS = 0,735 kW. In offiziellen Dokumenten wird kW verwendet, PS dient hauptsächlich im Marketing und Alltagsgebrauch.
Siehe auch: kW
S
T
TARGA
ASTRA-Informationssystem für Typengenehmigungen. Historischer Begriff, oft für Schweizer Typenscheine oder die Newdata-Datenbank verwendet.
Siehe auch: Newdata / TARGA, ASTRA
Typengenehmigung
Offizielle Homologation eines Fahrzeugmodells in der Schweiz. Die Nummer (z.B. 1VD123) steht im Feld 24 des Fahrzeugausweises und ermöglicht den Zugriff auf den vollständigen Typenschein über SwissCarInfo. Vom ASTRA vergeben.
Siehe auch: Typenschein, Homologation, Feld 24
Typenschein
Offizielles ASTRA-Dokument mit allen technischen Daten eines typgenehmigten Fahrzeugs: Abmessungen, Gewichte, Motor, Emissionen usw. Auch Datenblatt oder Typengenehmigungsblatt genannt.
Siehe auch: Typengenehmigung, ASTRA
V
Veteranenfahrzeug
Fahrzeug älter als 30 Jahre, im Originalzustand oder entsprechend restauriert. Kann von besonderen Steuer- und Zulassungsbedingungen profitieren (schwarze Schilder). Längere MFK-Intervalle.
Siehe auch: EVI, Homologation
Verzollung
Obligatorisches Zollverfahren bei Fahrzeugeinfuhr in die Schweiz. Umfasst: MwSt. (8,1%), Automobilsteuer (4%) und Zollgebühren falls zutreffend. Abwicklung beim BAZG.
Siehe auch: Import, CO2-Abgabe, BAZG
Vignette (Autobahnvignette)
Obligatorische Abgabe für die Nutzung von Autobahnen und Autostrassen. Preis: 40 CHF/Jahr. Erhältlich als Kleber oder E-Vignette. Gültigkeit: 14 Monate (1. Dezember bis 31. Januar). Busse bei Fehlen: 200 CHF + Kaufpflicht.
Siehe auch: E-Vignette, Autobahn / Autostrasse
W
WLTP
Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure. Weltweit standardisierter Prüfzyklus seit September 2018, Nachfolger des NEFZ. Realistischere Werte dank praxisnaher Testbedingungen (höhere Geschwindigkeit, längere Dauer, Klimaanlage berücksichtigt).
Siehe auch: CO2, NEFZ, Energieetikette
Z
Zulassung
Offizielle Immatrikulation eines Fahrzeugs beim kantonalen Strassenverkehrsamt. Voraussetzungen: gültige Typengenehmigung oder Einzelabnahme, Haftpflichtversicherung, MFK-Bescheinigung (für Occasionen), Bezahlung der kantonalen Steuer.
Siehe auch: Fahrzeugausweis, MFK, Strassenverkehrsamt
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