Fahrzeug in die Schweiz importieren

Alle Schritte zum Import und zur Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs in der Schweiz

Homologation vor dem Kauf prüfen

Prüfen Sie, ob das Fahrzeug in der Schweiz zugelassen ist, bevor Sie Ihren Kauf abschliessen

Warum ein Fahrzeug importieren?

Der Import eines Fahrzeugs kann aus verschiedenen Gründen vorteilhaft sein: niedrigere Preise in bestimmten Ländern, in der Schweiz nicht verfügbares Modell oder Kauf eines bestimmten Gebrauchtwagens.

Ersparnis

Oft günstigere Preise in Deutschland oder Frankreich

Auswahl

Modelle oder Optionen nicht in CH verfügbar

Besonderheit

Oldtimer oder seltene Fahrzeuge

Wichtig

Prüfen Sie vor dem Kauf auf SwissCarInfo, ob das Fahrzeug eine anerkannte Schweizer oder europäische Typengenehmigung hat. Dies erleichtert die Homologation erheblich und kann Ihnen Tausende Franken an Einzelgenehmigungskosten ersparen.

Schritte beim Fahrzeugimport

1

Homologation prüfen

Prüfen Sie vor dem Kauf, ob das Fahrzeug eine anerkannte Schweizer oder europäische Typengenehmigung hat. Dies ist der Schlüssel zu einem einfachen Import.

  • Schweizer Homologation (1AA, 1VD...): Direktzulassung möglich, keine zusätzliche Konformitätsprüfung
  • Europäische Homologation (e1*, e9*...): Generell anerkannt mit vereinfachten Formalitäten
  • Keine Homologation: Einzelgenehmigung erforderlich (teuer und zeitaufwändig)

COC (Certificate of Conformity): Fordern Sie beim Verkäufer unbedingt das COC an. Dieses Dokument belegt die Konformität des Fahrzeugs mit den europäischen Normen und erleichtert die Zulassung in der Schweiz. Ohne COC müssen Sie ein Duplikat beim Hersteller anfordern (kostenpflichtig und zeitaufwändig).

Homologation prüfen
2

Zollabfertigung

Das Fahrzeug muss beim Schweizer Zoll bei der Einreise deklariert werden. Sie müssen sich spontan bei einer für den Warenverkehr zuständigen Zollstelle melden.

Erforderliche Dokumente

  • Ausländischer Fahrzeugausweis (auch annulliert)
  • Kaufvertrag / Rechnung
  • Ausweis (Pass oder ID)
  • Formular EUR.1 (Zollfreiheit EU/EFTA)
  • COC falls vorhanden

Zu zahlende Abgaben

  • Automobilsteuer: 4% des Fahrzeugwerts
  • MwSt.: 8.1% des Kaufpreises + Abgaben
  • Zollgebühren (nur ausserhalb EU/EFTA)
  • Gebühr Formular 13.20A: CHF 20

Formular EUR.1: Dieses Dokument belegt den europäischen Ursprung des Fahrzeugs und ermöglicht die zollfreie Einfuhr. Fordern Sie es beim Verkäufer oder Händler an. Bei Fahrzeugen unter 6'000 EUR genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Formular 13.20A: Dies ist der Verzollungsnachweis, der vom Zoll ausgestellt wird. Dieses Dokument ist für die Zulassung beim Strassenverkehrsamt unerlässlich.

Zahlungsmittel: Die Abgaben müssen direkt an der Zollstelle bezahlt werden. Bringen Sie genügend Bargeld mit, da nicht alle Zollstellen Kreditkarten akzeptieren. Sie können auch einen Spediteur oder Zollagenten beauftragen.

Inland-Verzollung: Wenn Sie nicht an der Grenze verzollen können, verlangen Sie eine Vormerkbescheinigung (Formular 15.25) am Grenzposten. Sie haben dann 2 Arbeitstage, um sich bei einer Binnenzollstelle zu melden.

3

CO2-Zertifizierung (falls zutreffend)

Vor der Zulassung können Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge einer CO2-Sanktion unterliegen, abhängig von ihren Emissionen.

  • Der Kleinimporteur muss das Fahrzeug im ASTRA-Portal (Bundesamt für Strassen) erfassen
  • Das BFE (Bundesamt für Energie) bestimmt die allfällige Sanktion
  • Eine ASTRA-Bestätigung ist für die Zulassung erforderlich
  • Alternative: Emissionen an einen Grossimporteur abtreten, um die Sanktion zu reduzieren

CO2-Befreiungen: Keine Sanktion, wenn das Fahrzeug im Ausland mehr als 12 Monate vor der Zollanmeldung zugelassen war, oder mehr als 6 Monate mit einem Kilometerstand über 5'000 km. Elektrofahrzeuge sind befreit.

4

Abgastest und Prüfung

Das Fahrzeug muss beim kantonalen Strassenverkehrsamt (StVA) geprüft werden. Zwei Schritte sind notwendig:

1. Abgastest

  • In einer anerkannten Garage
  • Prüfung der Abgaswerte
  • Kosten: ca. 100 CHF
  • Vor der MFK durchzuführen

2. MFK-Prüfung

  • Konformitätsprüfung
  • Sicherheitskontrolle
  • VIN- und Datenprüfung
  • Kosten: ca. 60 CHF

Das Fahrzeug muss sauber und technisch einwandfrei sein. Vereinbaren Sie einen Termin beim Strassenverkehrsamt. Die Wartezeiten variieren je nach Kanton.

5

Obligatorische Haftpflichtversicherung

Vor der Zulassung müssen Sie eine Haftpflichtversicherung bei einem Schweizer Versicherer abschliessen.

  • Haftpflichtversicherung: obligatorisch, die Bestätigung muss dem StVA vorgelegt werden
  • Kaskoversicherung: optional aber empfohlen (Teil- oder Vollkasko)
  • Vergleichen Sie Angebote verschiedener Versicherer
  • Die Versicherungsbestätigung muss auf den Halter lauten
6

Zulassung

Letzter Schritt: Die endgültige Zulassung beim Strassenverkehrsamt.

Vorzulegende Dokumente

  • Formular 13.20A (Verzollungsnachweis, vom Zoll gestempelt)
  • ASTRA-Bestätigung (CO2-Zertifizierung, falls zutreffend)
  • MFK-Prüfbericht und Abgastest
  • Versicherungsbestätigung (Haftpflicht)
  • Ausländischer Fahrzeugausweis (Original)
  • COC (Certificate of Conformity) falls vorhanden
  • Ausweis
  • Wohnsitznachweis in der Schweiz
  • Erhalt des Schweizer Fahrzeugausweises
  • Erhalt der kantonalen Kontrollschilder
  • Zahlung der kantonalen Motorfahrzeugsteuer
  • Das Fahrzeug kann legal in der Schweiz fahren

Kostenübersicht

Beispiel für ein Auto gekauft für 10'000 EUR in Deutschland (Wechselkurs ca. 1 EUR = 0.95 CHF, also ca. 9'500 CHF):

Position Betrag
Automobilsteuer (4%) ~380 CHF
Einfuhr-MwSt. (8.1%) ~800 CHF
Zollgebühren (EU mit EUR.1) 0 CHF
Formular 13.20A 20 CHF
Abgastest (Garage) ~100 CHF
MFK-Prüfung ~60 CHF
Kontrollschilder + Zulassung ~100-200 CHF
CO2-Sanktion (falls zutreffend) Variabel
Geschätzter Gesamtbetrag (ohne CO2) ~1'460-1'560 CHF

Die MwSt. wird auf den Kaufpreis zuzüglich Automobilsteuer und allfälliger Zollgebühren berechnet. Die Beträge sind Richtwerte und können je nach Kanton und Wechselkurs variieren.

Sonderfälle

Wenn das Fahrzeug keine anerkannte Homologation hat, ist eine Einzelgenehmigung erforderlich. Das bedeutet:

  • Vollständige technische Prüfung beim StVA
  • Konformitätsprüfung nach Schweizer Normen
  • Mögliche Anpassungen (Scheinwerfer, Tacho km/h, Blinker, Markierungen...)
  • Kosten: 1'000 bis 5'000 CHF je nach Anpassungen
  • Längere Dauer (4 bis 8 Wochen)

Wenn Sie in die Schweiz umziehen, kann Ihr Privatfahrzeug als Übersiedlungsgut eingeführt werden, mit erheblichen Vorteilen:

  • Befreiung von der MwSt.
  • Befreiung von der Automobilsteuer (4%)
  • Befreiung von den Zollgebühren
  • Anmeldung über das Formular 18.44 (Übersiedlungsgut)

Bedingungen: Das Fahrzeug muss Ihnen gehören und seit mindestens 6 Monaten genutzt werden. Sie verpflichten sich, es 1 Jahr lang nicht weiterzuverkaufen.

Oldtimer (30+ Jahre) profitieren von Sonderbedingungen:

  • Veteranenzulassung möglich
  • Weniger strenge Abgasnormen
  • Keine CO2-Sanktion
  • Nutzungsbeschränkungen je nach Kanton möglich

Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge haben Vorteile:

  • Keine CO2-Sanktion (100% Elektrofahrzeuge)
  • Steuerermässigungen in einigen Kantonen (reduzierte oder keine Motorfahrzeugsteuer)
  • Kein Abgastest erforderlich
  • Ladekompatibilität prüfen (Typ 2 / CCS in Europa)
  • Automobilsteuer (4%) und MwSt. (8.1%) bleiben geschuldet

Für Fahrzeuge aus Nicht-EU/EFTA-Ländern (USA, UK nach Brexit, Japan usw.):

  • Zollgebühren: CHF 12 bis 15 pro 100 kg Leergewicht
  • Kein Formular EUR.1 möglich
  • Einzelgenehmigung oft erforderlich (andere Normen)
  • Häufige Anpassungen: Scheinwerfer, Leuchten, Tacho (Meilen zu km/h), Reflektoren
  • Höhere Transport- und Logistikkosten

Häufig gestellte Fragen

Die Gesamtkosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:
  • Automobilsteuer: 4% des Fahrzeugwerts
  • MwSt.: 8.1% des Kaufpreises (+ Automobilsteuer + Zollgebühren)
  • Formular 13.20A: CHF 20
  • Abgastest: ~100 CHF
  • MFK-Prüfung: ~60 CHF
  • Kontrollschilder + Zulassung: 100-200 CHF je nach Kanton
  • CO2-Sanktion (falls zutreffend): variabel
  • Einzelgenehmigung (falls erforderlich): 1'000-5'000 CHF

Für ein Gebrauchtfahrzeug für 10'000 EUR aus Deutschland mit EUR.1 rechnen Sie mit etwa 1'500 CHF Importkosten (ohne CO2-Sanktion).

Mit vorhandener Homologation: 1 bis 2 Wochen (Verzollung am gleichen Tag, dann Termin beim StVA). Ohne Homologation (Einzelgenehmigung): 4 bis 8 Wochen, je nach erforderlichen Anpassungen und Verfügbarkeit des kantonalen Amts. Die Dauer hängt auch von der CO2-Zertifizierung beim ASTRA ab.

Um das Fahrzeug in die Schweiz zu bringen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Ausländische Überführungskennzeichen: Beantragen Sie Überführungs- oder Exportkennzeichen im Kaufland (z.B. rote Kennzeichen in Deutschland). Das ist die gängigste Lösung.
  • Transport per Lastwagen: Das Fahrzeug wird auf einem Anhänger geliefert. Teurer, aber keine Kennzeichen nötig.
  • Der Verkäufer liefert: Einige Verkäufer/Händler liefern das Fahrzeug bis zur Grenze oder zum Zoll.

Achtung: In der Schweiz darf das Fahrzeug ohne Schweizer Kontrollschilder und Verzollung nicht fahren. Für die Fahrt Zoll-Garage-StVA bieten einige Kantone provisorische Tageskontrollschilder an (erkundigen Sie sich bei Ihrem StVA).

Das Formular EUR.1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung, die den europäischen Ursprung des Fahrzeugs belegt. Es ermöglicht die zollfreie Einfuhr dank des Freihandelsabkommens EU-Schweiz (1972). Fordern Sie es beim Verkäufer oder Händler an. Bei Fahrzeugen unter 6'000 EUR (~10'300 CHF) genügt eine einfache Ursprungserklärung auf der Rechnung.

Ja, Sie können einen Spediteur oder Zollagenten mit den Zollformalitäten beauftragen. Der Agent bezahlt die Abgaben und stellt sie Ihnen anschliessend in Rechnung. Das BAZG hat keinen Einfluss auf die Honorare dieser Dienstleister. Klären Sie die Kosten vor der Beauftragung. Dies ist eine praktische Option, wenn Sie mit den Verwaltungsverfahren nicht vertraut sind.

Nein, wenn Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen, kann Ihr Fahrzeug als Übersiedlungsgut eingeführt werden – befreit von MwSt., Automobilsteuer und Zollgebühren. Bedingungen: Das Fahrzeug muss Ihnen seit mindestens 6 Monaten gehören, und Sie verpflichten sich, es 1 Jahr lang nicht weiterzuverkaufen. Die Anmeldung erfolgt über das Formular 18.44.

Vor dem Kauf prüfen

Suchen Sie das Fahrzeug, um zu erfahren, ob es in der Schweiz zugelassen ist.

Dokumenten-Checkliste

  • Ausländischer Fahrzeugausweis (Original)
  • Kaufvertrag / Rechnung
  • COC (Certificate of Conformity)
  • Formular EUR.1 (Zollfreiheit EU/EFTA)
  • Zollformular 13.20A
  • Versicherungsbestätigung (Haftpflicht)
  • Abgastest (anerkannte Garage)
  • ASTRA-Bestätigung (CO2)
  • Ausweis
  • Wohnsitznachweis in der Schweiz

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  • Aktualisiert 13.03.2026