CO2-Steuer für Autos in der Schweiz

Bundessanktion, kantonale Steuer und Energieetikette: alles verstehen

Wie funktioniert die CO2-Besteuerung in der Schweiz?

In der Schweiz wird CO2 von Fahrzeugen auf zwei Ebenen reguliert: eine Bundessanktion für Importeure und eine kantonale Steuer für Halter.

Bundessanktion (BFE)

Strafzahlung für Importeure, wenn die Flotte den CO2-Zielwert überschreitet. Indirekt im Kaufpreis enthalten.

Kantonale Steuer (jährlich)

Motorfahrzeugsteuer mit ökologischem Bonus/Malus in einigen Kantonen.

Treibstoffkompensation

Max. 12 Rp./Liter Zuschlag auf Benzin und Diesel zur CO2-Kompensation.

Energieetikette (A-G)

Obligatorische Klassifizierung für Neufahrzeuge, jährlich neu berechnet.

Wo finde ich die CO2-Emissionen?

Die CO2-Emissionen Ihres Fahrzeugs stehen im Feld 47 des Typenscheins (NEDC- und WLTP-Werte). Rufen Sie ihn auf SwissCarInfo ab.

Eidgenössische CO2-Sanktion für Importeure

Das CO2-Gesetz (revidiert, in Kraft seit 1. Januar 2025) legt einen CO2-Zielwert für Neufahrzeuge fest. Importeure, die ihn überschreiten, zahlen eine Strafzahlung pro Gramm Überschreitung.

93.6

g CO2/km
Zielwert 2025 (WLTP)

95-152

CHF/Gramm
Strafzahlung

49.5

g CO2/km
Zielwert 2030 (WLTP)

Gross- vs. Kleinimporteure

Grossimporteure (50+ Fzg./Jahr)

Strafzahlung berechnet auf Flottendurchschnitt vs. individuellen Zielwert. Möglichkeit zur Bildung von Emissionspools.

Kleinimporteure (Privatpersonen)

Strafzahlung pro Fahrzeug berechnet. Muss vor der Zulassung bezahlt werden. Betrifft Direktimporte.

Berechnungsbeispiel (Kleinimporteur)

Ein Fahrzeug mit 1'650 kg und 130 g/km Emission bei einem individuellen Zielwert von ~117 g/km: Überschreitung ~13 g/km x CHF 101 = ~CHF 1'313 Strafzahlung. Der genaue Betrag hängt vom jährlich festgelegten Satz ab (CHF 95-152/g je nach EUR/CHF-Wechselkurs).

Kantonale Steuer: die verschiedenen Systeme

Jeder Kanton legt seine Motorfahrzeugsteuer selbst fest. Es gibt drei Hauptsysteme, die oft kombiniert werden:

Leistungsbasiert

CHF pro PS oder kW. Z.B.: Genf (Basis), Freiburg, Wallis

Gewichtsbasiert

CHF pro kg Gesamtgewicht. Z.B.: Zürich, Bern, Aargau

CO2-Komponente

Bonus/Malus nach Emissionen. Z.B.: Genf, Waadt, Basel

Übersicht nach Kanton (Grundsätze)

Kanton Berechnungsgrundlage CO2-Komponente EV-Bonus
Genf CHF 120 fix + CO2-Zuschlag/g/km CHF 0.25 bis 12.00/g je nach Stufe Befreiung 1-3 Jahre (max 2'300 kg)
Waadt Gewicht + Leistung Malus ab 187 g/km (+10% bis +50%) Befreiung 2 Jahre
Bern Gesamtgewicht Kein direkter CO2-Malus Öko-Rabatt 60% während 4 Jahren
Zürich Gesamtgewicht Kein direkter CO2-Malus -50% während 3 Jahren
Basel-Stadt Gewicht + CO2 direkt CHF 1.60 pro g CO2/km Variabel je nach Jahr
Luzern Gewicht + Leistung Über Energieetikette -80% während 5 Jahren (Label A/B)

Die kantonalen Tarife ändern sich regelmässig. Konsultieren Sie das Strassenverkehrsamt Ihres Kantons für aktuelle Beträge. Quellen: TCS, offizielle Kantonswebseiten.

Energieetikette A bis G

Jedes in der Schweiz verkaufte Neufahrzeug muss eine Energieetikette von A (sehr effizient) bis G (wenig effizient) aufweisen. Die Kategorien werden jährlich vom BFE neu berechnet.

Wie werden die Kategorien definiert?

  • Der CO2-Flottenzielwert wird in Primärenergie-Benzinäquivalent (PE-BA) umgerechnet - das setzt die B/C-Grenze
  • Jede benachbarte Kategorie unterscheidet sich um 20% im Verbrauch
  • Ermöglicht den Vergleich aller Antriebsarten (Benzin, Diesel, Elektro, Wasserstoff, CNG)

Auswirkung der Verschärfung 2025

  • Mit dem Zielwert von 118 auf 93.6 g/km sank die B/C-Grenze stark
  • Viele 2024 als A eingestufte Fahrzeuge wurden 2025 zu B oder C
  • Die Kategorien verschärfen sich 2026 weiter
  • Einige Kantone (Luzern...) knüpfen Steuervergünstigungen an die Kategorie
A B C D E F G

Die genauen Schwellenwerte (in l/100km Äquivalent) ändern sich jährlich. Berechnungstool: BFE

NEDC vs. WLTP: welche Werte?

NEDC (alt)

Testzyklus bis 2018. Werte meist 15-25% tiefer als WLTP, da unter optimalen Laborbedingungen getestet.

Noch im Feld 47 für vor 2018 zugelassene Fahrzeuge vorhanden.

WLTP (aktuell)

Standard seit 2018. Werte näher an der realen Fahrweise (verschiedene Geschwindigkeiten, Zubehör, Temperaturen).

Wird für alle aktuellen Steuerberechnungen und Flottenziele verwendet.

CO2-Kompensation auf Treibstoffen

Treibstoffimporteure (Benzin, Diesel) müssen einen wachsenden Anteil der CO2-Emissionen kompensieren. Die Kosten werden an der Zapfsäule weitergegeben.

12

Rp./Liter
Max. Zuschlag (ab 2025)

25%

Kompensations-
pflicht 2025

50%

Kompensations-
pflicht 2030

CO2-Abgabe auf Brennstoffen

Nicht verwechseln: Die CO2-Abgabe von CHF 120/Tonne gilt nur für Brennstoffe (Heizöl, Erdgas), nicht für Treibstoffe. Sie wird über die Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückverteilt.

Häufig gestellte Fragen

Nicht für Käufer bei einem Schweizer Händler. Die CO2-Sanktion wird vom Importeur bezahlt und ist indirekt im Fahrzeugpreis enthalten. Wenn Sie jedoch selbst ein Fahrzeug importieren, müssen Sie die CO2-Strafzahlung vor der Zulassung bezahlen, falls das Fahrzeug seinen individuellen Zielwert überschreitet.

Ja, in den meisten Kantonen. Elektrofahrzeuge sind nicht lebenslang befreit. Je nach Kanton gibt es befristete Vergünstigungen: Befreiung 1-3 Jahre (Genf), -50% während 3 Jahren (Zürich), Öko-Rabatt 60% während 4 Jahren (Bern), -80% während 5 Jahren (Luzern bei Label A/B). Diese Vorteile tendieren dazu, sich zu verringern.

Der Zielwert sank am 1. Januar 2025 von 118 g/km auf 93.6 g/km, in Anlehnung an die EU-Verordnung. auto-schweiz schätzt die Sanktionen auf bis zu CHF 500 Millionen im Jahr 2025. Der Zielwert wird weiter auf 49.5 g/km bis 2030 sinken.

Für Kleinimporteure (Eigenimport): (CO2-Emissionen - individueller Zielwert) x Satz pro Gramm. Der Satz wird jährlich zwischen CHF 95 und 152/g festgelegt (letzter bestätigter Satz: CHF 101/g). Ein SUV mit 180 g/km könnte eine Strafzahlung von mehreren tausend Franken auslösen.

Die Euro-Norm reguliert gesundheitsschädliche Schadstoffe (NOx, Partikel, CO, HC). Die CO2-Emissionen betreffen den Treibhauseffekt und das Klima. Ein Fahrzeug kann Euro 6d sein (niedrige Schadstoffwerte) und trotzdem viel CO2 ausstossen. Beides sind getrennte Regelungen.

Ja, die Kategorien A bis G werden jährlich vom BFE neu berechnet. Ein als A eingestuftes Fahrzeug kann im nächsten Jahr B oder C werden, ohne dass sich seine Emissionen geändert haben. Nur die Kategorie bei der Erstinverkehrsetzung zählt für kantonale Steuervorteile.

Die Tarife variieren stark und ändern sich regelmässig. Am zuverlässigsten: Konsultieren Sie die Website des Strassenverkehrsamts Ihres Kantons oder den TCS-Vergleich. Sie benötigen die CO2-Emissionen (Feld 47) und das Gewicht (Feld 33) Ihres Fahrzeugs.

CO2-Emissionen meines Fahrzeugs

Finden Sie die genauen CO2-Emissionen (NEDC/WLTP) im Typenschein.

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  • Fahrzeuge 732'443
  • PDF-Datenblätter 43'920
  • Marken 1'996
  • Aktualisierung 13.03.2026

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